Die Schädigung der Augen ist eine häufige Nebenwirkung die unter der Therapie mit den nachfolgenden Medikamenten auftreten können:

  • Chloroquin/Hydroxychloroquin (z.B. Resorchin, Quensyl)
  • Zytostatika (Gruppe der Taxane)
  • Amiodaron (z.B. Cordarex, Amiodares)
  • Tamoxifen (z.B. Tamokadin, Nolvadex)
  • Fingolimod (z.B. Gilenya)
  • Ethambuthol (EMB-Fatol, Myambutol)

Es bestehen allerdings — je nach Mittel — Unklarheiten darüber, in welcher Form eine Überwachung der Augen vor und während der Therapie durchgeführt werden sollte (Sehtest, Gesichtsfelduntersuchung, Amsler-Test, Farbsinnprüfung, OCT).

Augenärztliche Kontrollen können jedoch, als sogenannte Screening-Untersuchung, vor allem bei der Einnahme von Chloroquin/Hydroxychloroquin im Abstand von 12 Monaten (ggf. auch früher) mittels OCT erfolgen. Hier können bereits subtile Veränderungen erkannt werden und die weitere Therapie mit dem Medikament muss mit Ihrem behandelnden Arzt diskutiert werden.

Bei der Einnahme von Tamoxifen ist ein Screening eigentlich nicht sinnvoll, da dies heute sehr niedrig dosiert gegeben wird und Kristalle in der Netzhaut dadurch sehr selten sind. Bei hoher Dosierung empfiehlt sich auch eine OCT-Untersuchung.

Bei der Einnahme von Amiodaron tritt eine Schädigung der Augen am ehesten nach vier Monaten im 1. Jahr der Einnahme auf. Die Schädigung ist schleichend oder auch plötzlich. In diesem Zeitfenster ist ein Screening durch eine OCT-Untersuchung möglich, nach einem Jahr der Behandlung nicht mehr sinnvoll.

Sollten Sie die oben genannten Medikamente einnehmen müssen und Ihnen Beschwerden beim Sehen auffallen, ist es notwendig einen Augenarzt aufzusuchen.

Nicht zuletzt wegen des 2014 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes sind die Augenärzte von Rechtswegen dazu verpflichtet, Sie über die aktuell weltweit empfohlene Behandlung und Betreuung Ihrer Erkrankung aufzuklären. Bei dieser Aufklärungsverpflichtung ist es unerheblich, wer letztlich die Kosten für diese modernen diagnostischen Verfahren trägt.

Ihr Augenarzt kann die innere Struktur der mehrschichtigen Netzhaut im hinteren Augenabschnitt mit den herkömmlichen biomikroskopischen Verfahren nicht genau untersuchen. Durch die Optische Kohärenztomographie (OCT)-Technik ist dies aber heutzutage völlig unschädlich, ohne Strahlenbelastung und ohne Berührung des Auges möglich.

Durch die OCT-Untersuchung gelingt eine exakte Darstellung der verschiedenen Schichten der Netzhaut und damit eröffnet sich eine neue Dimension der Diagnostik und Verlaufskontrolle bei verschiedenen Augenerkrankungen. Erkrankungen des Augenhintergrundes gehen mit einer Strukturveränderung der mehrschichtigen Netzhaut einher. Diese Veränderungen möglichst genau festzustellen und zu verfolgen, ist die Aufgabe moderner apparativer Diagnostik in der Augenheilkunde.

Wer trägt die Kosten?

Diese Untersuchung gehört leider bis heute nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dafür bezahlen Sie privat ein angemessenes Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt. Haben Sie Fragen? Wir beantworten sie gerne.