Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wir haben in unserer Praxis alle Vorraus­setzungen geschaffen, um die gesetzlichen Regelungen zur Telematik­infrastruktur (KIM und ePA) zu erfüllen.

So können Sie bei uns bereits jetzt Ihre elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) erhalten. Theoretisch können wir Ihnen auch ein elektronisches Rezept oder einen elektronischen Arztbrief erstellen. Leider sind die externen Anbieter dieser Infrastruktur noch nicht ausreichend vorbereitet.

Auch können wir Ihre Krankenversicherten­karte mit den wesentlichen Gesundheitsdaten wie Notfalldatenmanagement, Medikamenten­plan, Impfstatus etc. beschreiben (sog. elektronische Patientenakte, kurz ePA). Neue Kranken­versichertenkarten, die diese Funktionalität bieten, wurden bisher (Stand: 12.10.2021) noch nicht vollständig an die Patienten verteilt. Sie sollten daher bei Ihrer Krankenkasse einmal nachfragen, wenn Sie diesen sinnvollen Dienst nutzen möchten.

Wir senden Ihre Quittungen bei den zu bezahlenden Leistungen der Barkasse (Einnahmen per EC-Karte oder Bar bezahlt) bereits jetzt in ein gesetzlich vorgeschriebenes Cloudsystem (TSE) an die Finanz­ämter. Auch hier sind wir den externen Anbietern einen Schritt voraus.

Weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur im Web: